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Freitag, 19. April 2024  

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Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz

Studienfinanzierung - Finanzierungshilfen für ein Studium
Bestimmungen & Erklärungen zum BAföG


Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, solltet ihr auf jeden Fall versuchen, BaföG zu beantragen. Dieses Geld wird euch zwar nicht geschenkt, aber es bietet wirklich eine gute Unterstützung und hilft euch, den Schwerpunkt eures Alltags auf das Studium zu verlagern und nicht auf die 3 Nebenjobs, die ihr sonst vielleicht benötigt hättet. Daher findet ihr im Folgenden einige Infos, die euch weiterhelfen sollten.

Wie hoch ist der gesetzl. - monatliche Grundbedarf?
  • 375,80 € - Studierende wohnen bei den Eltern
  • 465,28 € - Studierende wohnen nicht bei den Eltern
zusätzlich zum Grundbedarf:
  • 46,02 € - Krankenversicherung
    (Studierende sind selbst versichert)
  • 7,67 € - Pflegeversicherung
    (Studierende zahlen selbst Beiträge)
  • 63,92 € - maximaler Mietkostenzuschuss
    (soweit die Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten 132,94 € übersteigen)

Ist eine elternunabhängige Berechnung möglich?
Ja! Die Einkommen der Eltern bleiben außer Betracht, wenn der Studierende bei Beginn des Ausbildungsabschnittes nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.

Wieviel darf ich zusätzlich verdienen?
In einem 12-monatigem Bewilligungszeitraum (z.B. 10/2001 - 09/2002) können nichtverheiratete Studierende ohne Kinder 4226,85 € brutto verdienen, ohne einen Abzug beim BAföG zu riskieren. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu. Das Einkommen während eines Praxissemesters wird gesondert angerechnet. Außerdem ist es unerheblich, ob dieses Geld aus selbständiger- oder unselbständiger Arbeit stammt (manche Nebenjobs erfordern eine Selbständigkeit - Gewerbeschein).

Was ist bei einem Fachrichtungswechsel zu beachten?
Bei einem Fachrichtungswechsel muss ein wichtiger Grund vorliegen, zum Beispiel Eignungsmangel oder Neigungswandel. Bis zum Ende des 2. Semesters geht das relativ unproblematisch; ab 4. Semester nur noch möglich, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt. Eine vorherige Beratung bei der Förderungsabteilung oder der Studienberatung ist empfehlenswert.

Wie ist die Förderungshöchstdauer?
Diese richtet sich nach der Regelstudienzeit deines Studienganges.

Kann ich die Förderungshöchsdauer überschreiten?
Aus schwerwiegenden Gründen ist dieses möglich; z.B. Krankheit. Auch infolge einer Mitarbeit in Hochschulgremien (AStA, Fachschaftsrat etc.), Behinderung, Schwangerschaft und wegen Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum Lebensalter von 5 Jahren.

Was ist die Studieabschlusshilfe?
Studierenden wird als Hilfe zum Studiumsabschluss für bis zu 12 Monaten Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen geleistet, wenn der Studierende innerhalb von 4 Semestern nach der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und innerhalb der Abschlusshilfedauer das Studium abschließen kann.

Was zahle ich zurück?
Grundsätzlich wird BAföG für eine erste Ausbildung jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, solange sich der Studierende innerhalb der Regelstudienzeit befindet. Die Rückzahlung erfolgt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von 102,26 €. Bei nicht ausreichendem Einkommen kann eine Freistellung von der Rückzahlung erfolgen. Es gibt Erlassmöglichkeiten wegen herausragender Studienleistungen, vorzeitiger Beendigung des Studiums, einer behinderungsbedingten Verlängerung des Studiums, der Pflege und Erziehung eines Kindes. Infos bei der Förderungsabteilung.

Was gehört zum Antrag?
  • Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 1)
  • Schulischer und beruflicher Werdegang (bei Erstantrag)
  • Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte
  • Krankenversicherungsnachweis (Selbstversicherung)
  • Mietbescheinigung
  • Einkommenserklärung der Eltern/Ehepartner (Formblatt 3)
Zusätzliche Anträge:
  • Antrag auf Aktualisierung:
    Hat sich das Einkommen der Eltern verringert, d.h. ist es wesentlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr (2000), kann auf Antrag von diesem Einkommen das BAföG berechnet werden.
  • Antrag auf außergewöhnliche Belastungen:
    Ist ein Mitglied der Familie schwerbehindert, kann ein zusätzlicher Freibetrag gewährt werden. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Bescheides vom Versorgungsamt ist dem Antrag hinzuzufügen.
Hinweise:
  • Lass deinen Antrag möglichst schnell von deinem Sachbearbeiter auf Vollständigkeit prüfen. Nur so verlierst du nicht zuviel Zeit bei der Beschaffung von fehlenden Unterlagen und der BAföG-Antrag kann schneller zur Auszahlung gebracht werden.
  • Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wurde; frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. Um Fristen zu wahren, reicht zunächst ein formloser, schriftlicher Antrag auf Ausbildungsförderung aus. BAföG wird nicht rückwirkend gewährt.

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