Studienfinanzierung - Finanzierungshilfen für ein Studium Kindergeld für Studenten, BAföG und Stipendien
Nun ist es also soweit - dein erstes Semester steht bevor. Du hast dich eingeschrieben, dir eine Wohnung gesucht und auch alle weiteren Formalitäten gemeistert. Dennoch gibt es immer noch einige Unklarheiten?!
Hier haben wir euch ein paar Tipps zusammengestellt, damit ihr über alle wesentlichen Punkte informiert seid.
Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld hat grundsätzlich jeder Studierende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (bis zum 27. Geburtstag). Vorrausetzung dafür ist, dass euer Einkommen jährlich nicht € 7.188 übersteigt. Dabei wird die Hälfte des BaföG als Einkommen gewertet. Falls ihr Wehr- oder Zivildienst geleistet habt, wird euch diese Zeit angerechnet - d.h. euer Anspruch verlängert sich um diese Zeit. Der Kindergeldantrag muß von euren Eltern bei der Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt werden. (Sind die Eltern beim öffentlichen Dienst angestellt, ist der Arbeitgeber Ansprechpartner.) Man benötigt dazu, die Immatrikulationsbescheinigung und evtl. einen Einkommensnachweis von euch. Derzeit bekommt das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und jedes weitere 179 Euro. Das Kindergeld wird dann auf das Konto eurer Eltern oder nach Absprache auch direkt zu euch überwiesen.
BAföG - Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern beschränkt sind, ist das BAföG die erste Alternative: Derzeit werden maximal 670 Euro monatlich gezahlt, sofern das Alter bei Beginn der Ausbildung 30 Jahre nicht überschritten hat. Außerdem wird das Einkommen der Eltern hier herangezogen, sodass nur die wenigsten Studierenden wirklich in den Genuss der vollen Förderungshöhe kommen. Besondere Leistungen müssen nicht erbracht werden, allerdings müssen die erreichten Credit Points nach dem Ende des 4. Semesters auf ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums schließen lassen. Außerdem handelt es sich nur um ein zinsloses Darlehen - die Kreditsumme muss also bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
Wenn ihr BAföG erhaltet, heißt das nicht, ihr bekommt es dauerhaft. Es muß jedes Jahr neu beantragt werden und ihr habt einige Auflagen zu erfüllen. So solltet ihr möglichst die vorgeschriebene Leistung im Grundstudium erbringen, nicht häufiger den Studiengang wechseln und die Regelstudienzeit immer im Hinterkopf bewahren. Ausführlicher wird euch das euer Studentenwerk erklären - bei dem ihr euer BAföG beantragt. Dort oder hier, gibt es auch die Anträge.
Tipp: Es wird immer das Einkommen euer Eltern gewertet - jedoch das von vor zwei Jahren. Sollte sich jedoch die Einkommenssituation eures Vaters oder eurer Mutter zwischenzeitlich geändert haben, könnt ihr einen Aktualisierungsantrag stellen. Dies ist sehr wichtig, denn das kann sich wesentlich auf euren Anspruch auswirken.
Stipendien
Letzteres ist bei einem Stipendium nicht der Fall. Hierbei wird das Geld als Unterstützung für die zu erwartenden guten Leistungen wirklich geschenkt. Dafür ist es umso schwieriger, ein Stipendium zu erhalten. In der Regel wird die dazu notwendige Qualifikation durch einen entsprechenden Lebenslauf erreicht. Master-Studenten haben vor allem mit einem sehr guten Bachelor-Abschluss Chancen, Bachelor-Studenten mit einem entsprechend herausragenden Abitur. Die Höhe der Stipendien ist unterschiedlich, in der Regel handelt es sich aber lediglich um einen Zuschuss, mit dem sich das Studentenleben nicht komplett finanzieren lässt.
Kaum Voraussetzungen für Studienkredit
Unabhängig von den eigenen Leistungen stehen hingegen Studienkredite verschiedenster Art für jeden offen. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können staatlich unterstützte Kreditangebote zu besonderen Konditionen in Anspruch genommen werden. Gegenüber der BAföG-Förderung ist die Summe der Darlehensschuld zwar nicht auf 10.000 Euro begrenzt und gänzlich zinsfrei ist das geliehene Geld auch nicht, allerdings sind die Voraussetzungen gering. Das Studium muss nicht in der Regelstudienzeit absolviert werden und auch das Einkommen der Eltern hat keine Relevanz.
Bei Studenten beliebt: Minijobs sind nicht versicherungspflichtig
Etwa zwei Drittel der Studierenden jobben neben dem Studium. Vor allem geringfügige Beschäftigungen, sogenannte "Minijobs" bis zu einer Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich, lassen sich dabei zumeist gut in den Studienalltag integrieren. In diesem Fall können die Studenten weiter familienversichert bleiben oder von der günstigen studentischen Krankenversicherung profitieren. Sozialversicherungspflichtig wird erst, wer diese Verdienstgrenze überschreitet oder mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet, was heute jedoch aufgrund des Mindestlohns kaum mehr möglich ist. Außerdem dürfte den Studierenden dafür die Zeit fehlen. Denn so wichtig die Finanzierung des Lebensunterhalts auch ist: Das Hauptaugenmerk sollte auf den Vorlesungen liegen.