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Samstag, 20. April 2024  

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Auslandstudium: Spanien

Studieren in Spanien
Tipps zur Vorbereitung


Werden die in Spanien erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt?
Ja! Die Anrechnung der in Spanien erbrachten Studienleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister), nimmt deine Hochschule vor. Lediglich bei Fächern, die mit Staatsexamen abschließen (Lehramt, Jura…), entscheidet sich das nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Erkundigt euch einfach an eurer Hochschule.

Wie ist das Studium aufgebaut?
Das Studium gliedert sich in Zyklen von zwei bis drei Jahren und soll Beruf und Wissenschaft verbinden. Die Studienmöglichkeiten splitten sich in vier Studiengangmodelle:
  1. Kurzzeitstudiengänge von der Dauer eines Studienzyklus mit berufsqualifizierendem Abschluss (primer ciclo).
  2. Langzeitstudiengänge über zwei Studienzyklen ohne berufsqualifizierenden Abschluss nach dem ersten Zyklus (primer ciclo + segundo ciclo).
  3. Langzeitstudiengänge über zwei Studienzyklen mit berufsqualifizierendem Abschluss nach dem ersten Zyklus (primer ciclo + segundo ciclo).
  4. Promotionsstudiengänge (tercer ciclo).

Der Studienplan
Die Lehre erfolgt nach Studienplänen (plan de estudios), die für jedes Studienjahr eine bestimmte Anzahl von Kernfächern (materias troncales), Pflichtfächern (materias obligatorias), Wahlpflichtkursen (materias optativas) und freien Kursen (materias de libre elección por el estudiante) vorschreiben.

Die Kernfächer sehen die national verbindlichen Inhalte eines Studienganges vor. Über die anderen Fächer entscheidet die Hochschule selbst. Diese entscheidet auch, welche Inhalte als obligatorisch bzw. optativ angeboten werden. Die Wahl der freien Fächer (ca.10 %) schließlich bleibt dem Studenten selbst überlassen.

Wie sieht das Studienjahr aus?
Das Studienjahr gliedert sich in zwei Semester. Die Prüfungen finden in den letzten zwei Semesterwochen statt. Die Lehrveranstaltungen werden durch ca. zweiwöchige Weihnachtsferien und ca. einwöchige Osterferien unterbrochen.

Was gibt es für Zulassungsvoraussetzungen?
Die Hochschulen verfügen nur über begrenzte Kapazitäten. Daher werden die Plätze nach Notendurchschnitt vergeben. Für die Zulassung musst du dich direkt an die Hochschule wenden, die dann über anrechenbare Leistungen entscheidet. Hierzu benötigst du folgende Unterlagen:
  •  Bestätigung des absolvierten Teilstudiums durch die deutsche Hochschule.
  • Übersicht über den Studienplan nach dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis der deutschen Hochschule.
  • Detaillierte Auflistung der besuchten Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweisen.
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Nachweis über die Einzahlung der Studiengebühren. Der genaue Betrag ist bei dem Sekretariat der Fakultät zu erfragen.
Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische eingereicht werden.

Gibt es einen Sprachtest?
Ja! Es gibt einen Aufnahmetest, bei dem gute Kenntnisse in der Landessprache vorausgesetzt werden. Es empfiehlt sich, vor dem Studium eine Sprachreise in Betracht zu ziehen. Schließlich sind auch die Vorlesungen in der Landessprache.

Was ist mit meinen Leistungsnachweisen?
Leistungsnachweise (Abi, Vordiplom usw…) sollten übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt sein. Auskünfte hierzu erteilen die Botschaft und die einzelnen Konsulate.

Wann stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Zulassung sollte mindestens ein Jahr, spätestens 6 Monate im voraus erfolgen. Beachte, dass du je nach Hochschule zu verschiedenen Semestern einsteigen kannst.

Wie funktioniert die Einschreibung?
Voraussetzung für die Einschreibung ist die bestandene Hochschulzulassungsprüfung. Zuerst erfolgt eine Voreinschreibung (meistens im Juni/Juli), die als eine Art Platzreservierung dient. Anhand dieser Anmeldung, deren Formular bei der Hochschule erhältlich ist, kann man Studienplatzwünsche nennen, die evtl. berücksichtigt werden. Nachdem die Uni einen Studienplatz erteilt hat, kannst du dich dann richtig immatrikulieren. Dazu benötigst du, übersetzt und beglaubigt:
  • Kopie des anerkannten Reifezeugnisses bzw. Anerkennungsnachweis der Teilstudien oder des Studienabschlusses.
  • Nachweis über die bestandene Hochschulzulassungsprüfung (Prueba de aptitud).
  • Reisepass oder Geburtsurkunde.
  • Beleg über die Einzahlung der Studiengebühren.
  • zwei Passfotos (mit Namen auf der Rückseite).

Beurlaubung oder Exmatrikulation?
Deutsche Studierende, die als Studienfortsetzer an eine spanische Hochschule gehen, sollten sich für die Zeit des Auslandsstudiums beurlauben lassen. Von der Möglichkeit einer Exmatrikulation wird abgeraten, weil dadurch u. U. der Studienplatz gefährdet wird und die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung verlorengeht. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einer Entscheidung beim Studentensekretariat und bei der Krankenversicherung genaue Informationen einzuholen.


Vorbereitungen des Studiums im Ausland
Vorbereitungen zu einem Auslandsstudium
Informationsstellen für ein Studium im Ausland

Gastländer für ein Auslandsstudium
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