Nach dem Abi |
Nach dem Abi ist meistens erst einmal Erholung angesagt. Viele überbrücken aber auch die Zeit zwischen dem Abi und der Uni mit einem Nebenjob. Das funktioniert meistens recht gut - doch was musst du beachten? |
Wenn der Job nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage dauert, sparst du die Sozialabgaben. Bei längerer Beschäftigung entfallen die Sozialabgaben ebenfalls, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt und du nicht mehr als 325 € monatlich verdienst. Ansonsten musst du Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und auch zur Arbeitslosenversicherung erbringen. |
Wer zum Bund oder Zivildienst muss, braucht sich darüber keine Gedanken machen. Er ist sozialversichert, der Staat zahlt die Rentenbeiträge sowie die Unfall- und Krankenversicherung. Ein "Rundum - Paket" also! |
Jobben im Semester |
Wenn du noch über deine Eltern familienversichert bist, darfst du nicht mehr als 335 € monatlich dazu verdienen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den kostenfreien Familienversicherungsschutz. |
Beispiele zur Erläuterung
- Du arbeitest weniger als 15h pro Woche und verdienst nicht mehr als 325 € monatlich. Dann bist du von der Sozialversicherung befreit und dein Arbeitgeber muss einen Pauschalbetrag zahlen (10% zur Krankenversicherung bei nicht-privatversicherten Studenten und 12% zur Rentenversicherung).
- Du arbeitest weniger als 20h pro Woche und verdienst mehr als 325 € monatlich. Dann besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Jedoch werden nun Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Diese Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Arbeitest du nicht mehr als 20h pro Woche während des Semesters und in den Ferien ohne Zeitbeschränkung, gilt das zuvor genannte Beispiel.
- Du arbeitest mehr als 20h pro Woche während des Semesters? Dann werden nun auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Ausnahme: Der Job ist auf max. zwei Monate befristet oder aber die Arbeitszeit liegt vorrangig an den Wochenenden oder in den Abend- bzw. Nachtstunden.
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Wenn du im Laufe eines Jahres häufiger mehr als 20h pro Woche und insgesamt mehr als 26 Wochen arbeitest, zählst du als normaler Angestellter. Student bist du dann nur noch "nebenher". Das bedeutet, dass du natürlich alle Beiträge zu zahlen hast. |
Jobben in den Semesterferien |
Egal, wie viel Geld du verdienst und wie viele Stunden du arbeitest, solange du es in den Ferien machst, bist du beitragsbefreit. |
Geringfügige Beschäftigung |
Für alle geringfügigen Beschäftigungen (weniger als 15h/Woche und weniger als 325€/monatlich) gelten gesonderte Regelungen:
- Der Arbeitgeber muss einen Pauschalbeitrag von 10 % zur Krankenversicherung und 12 % zur Rentenversicherung bezahlen. Aus diesem Pauschalbetrag für die Rentenversicherung entsteht ein Rentenanspruch, der sich an der Höhe des Arbeitgeberbeitrags beläuft. Du hast dadurch aber keinen Anspruch auf Zusatzleistungen (wie Reha usw…). Wenn du das willst, kannst du den zu zahlenden Betrag selbst aufstocken. So erhöht sich auch dein Anspruch auf die Altersrente.
- Deine 325 € werden nicht versteuert - sofern du keine weiteren Einkünfte hast. Ansonsten werden die Einkommen zusammen addiert und dann versteuert. Bist du verheiratet, macht das keinen Unterschied. Die Einkünfte des Ehepartners bleiben unberücksichtigt!
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Jobben und BAföG |
In einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum können nichtverheiratete Studierende ohne Kinder 4226,85 € brutto dazu verdienen, ohne einen Abzug beim BAföG zu riskieren. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu. Das Einkommen während eines Praxissemesters wird gesondert angerechnet. Außerdem ist es unerheblich, ob dieses Geld aus selbständiger- oder unselbständiger Arbeit stammt (manche Nebenjobs erfordern eine Selbständigkeit - Gewerbeschein). |