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Donnerstag, 28. März 2024  

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Neues aus dem Studienleben

Studium-News - Neues aus dem Studentenleben


An dieser Stelle versorgen wir euch mit aktuellen Nachrichten aus dem Bereich Studium. Dabei wollen wir auf Aspekte wie 1. Hochschulreformen, z.b. Studiengebühren oder Bachelor & Master, 2. BAföG sowie 3. Statistiken über Studenten & Hochschul-Ranking und 4. studentische Initiativen plus 5. E-Learning eingehen.


10.03.06
Föderalismusreform - IAB-Direktorin Allmendinger warnt vor Kleinstaaterei im Bildungsbereich

Vor „Kleinstaaterei in Bildung, Ausbildung und Wissenschaft“ warnt die Direktorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Jutta Allmendinger, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB FORUM. Wachsende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern im Bildungsbereich würden Mobilitätsbarrieren errichten. Statt der alleinigen Zuständigkeit der Länder für Schulen und Hochschulen brauche es einen bundesweiten Pakt für Bildung, so Allmendinger.

Allmendinger erinnert daran, dass die jetzt in Frage gestellte Teilzuständigkeit des Bundes für Bildung erst vor 35 Jahren eingeführt wurde – und zwar ebenfalls von einer großen Koalition. Die Begründung von damals sei hochaktuell: Angesichts der Bildungskatastrophe und des drohenden wirtschaftlichen Niedergangs müsse Bildung endlich zu einem nationalen Thema werden, die Aufgabe überstiege die Kraft der Länder. Allmendinger fragt in Ihrem Zwischenruf: „Was nur hat sich an der Sachlage geändert, um bei gleicher – allenfalls verschärfter – Ausgangslage heute zum gegenteiligen Schluss zu kommen?“

Die riesigen Herausforderungen im Bildungsbereich, beispielsweise der Abbau der Bildungsarmut oder die Neuordnung der Universitäten, würden die Möglichkeiten der finanzschwachen Länder überschreiten. Eine solide finanzielle Ausstattung von Bildung und Ausbildung sei aber unabdingbar. Schon heute würden Welten zwischen den Ausgaben pro Schüler in den verschiedenen Bundesländern liegen. So gebe Brandenburg beispielsweise für jeden Grundschüler nur 3.200 Euro im Jahr aus, Thüringen investiere dagegen 5.300 Euro.

Der Hinweis, der Bund würde trotz Föderalismusreform weiterhin die gleichen Summen an die Länder überweisen, sei zwar richtig, ändere aber nichts an den absehbaren Problemen. So sei der Hochschulbau zwar bis 2013 gesichert, danach würden die Gelder jedoch ohne Zweckbindung an die Finanzministerien der Länder fließen. „Es ist unwahrscheinlich, dass bei der desolaten Haushaltslage der Länder diese Gelder dann tatsächlich in voller Höhe an die Universitäten weitergegeben werden“, schreibt Allmendinger im IAB FORUM.
Quelle: IAB
19.05.05
Bertelsmann Stiftung warnt vor einem vollständigen Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik
Internationaler Vergleich zeigt Lösungen jenseits des Bund-Länder-Streits

Ein vollständiger Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik, wie er derzeit als eine Option im Rahmen der Neuordnung des Föderalismus diskutiert wird, ist nach Ansicht der Bertelsmann Stiftung nicht sinnvoll. Ihre Einschätzung stützt sie auf einen internationalen Vergleich des Bildungssystems föderaler Staaten, der heute veröf­fentlicht wird. Deutlich wird in diesem Vergleich, dass sich das Erziehungs- und Bildungswesen zu einer strikten Trennung von Bundes- und Landesaufgaben nicht eignet. "Selbst in Staaten mit Zuständigkeit der Bundesstaaten bzw. Kantone für das Bildungswesen und starker Dezentralisierung wie in Australien, Kanada, der Schweiz oder USA wirkt die Zentralregierung im Bildungssektor substantiell mit", so das Gutachten. Dies gelte auch für den Bereich Hochschule.

In der Schweiz beispielsweise ist der Bund u.a. Träger der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und stellt die Organisation des Primarunterrichts durch die Kantone sicher. Auch an der Finanzierung der kantonalen Hochschulen ist er beteiligt. In den USA gibt es zahlreiche Bildungsprogramme des Bundes, die auch mit finanziellen Zuwendungen ver­knüpft sind. 1989 wurden vom Präsidenten und den Gouverneuren aller 50 Bundesstaaten im Rahmen des Programms "Goals 2000" konkrete bildungspolitische Ziele vereinbart. 2002 verpflichtete der Bund die Einzelstaaten mit dem Programm "No Child Left Behind" zu Maßnahmen, um die Leistungen der Schüler zu erhöhen, die Ergebnisse schwacher Schulen zu verbessern und die Qualifikation des Lehrpersonals anzuheben.
Dr. Gerhard Schick, Föderalismus-Experte der Bertelsmann Stiftung, warnt auf der Grundlage des Gutachtens daher auch vor einem vollständigen Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik: "Dass die Zentralstaaten in allen Bundesstaaten bildungspolitisch aktiv sind, ist kein Zufall. Gerade auch um seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, sollte der Bund nach wie vor über bildungspolitische Handlungsspielräume verfügen."
Die ebenfalls im Rahmen der Föderalismusreform vorgebrachten Hoffnungen der Länder auf neue Zuständigkeiten werden durch das neue Gutachten ebenfalls nicht gestützt. Danach habe fast überall die beobachtbare Dezentralisierung in der Bildungspolitik nicht zu einem Kompetenzzuwachs der dezentralen Gebietskörperschaften geführt, sondern zu einer Verlagerung auf die Bildungseinrichtungen und Institutionen der Zivilgesellschaft. Reformen im Bildungswesen werden in vielen Ländern weniger als staatliche, denn als gesellschaftliche Aufgabe verstanden.
Schick äußerte sich vor diesem Hintergrund kritisch über die deutsche Reformdebatte: "Im Machtpoker von Bund und Länder drohen jetzt innovative Lösungen, wie sie in anderen Länder zu beobachten sind, völlig unterzugehen." In vielen Bundesstaaten entschärfe die Verlagerung von bildungspolitischen Zuständigkeiten auf Einrichtungen der Zivilgesellschaft, wie z.B. die so genannten "Arm’s Length Bodies" in Großbritannien, den unproduktiven Kompetenzkonflikt zwischen den föderalen Ebenen.
Die international vergleichende Analyse mit der Titel "Struktur und Organisation des Bildungswesens in Bundesstaaten – Ein internationaler Vergleich" wurde im Auftrag der Bertelsmann Stiftung von Professor Hans-Peter Schneider, Direktor des Instituts für Föderalismus-Forschung an der Universität Hannover, erstellt. Er hatte bereits als Sachverständiger in der Bundesstaatskommission mitgewirkt. Analysiert wurden in der Studie die Bildungs- und Erziehungssysteme in 14 Bundesstaaten – von Entwicklungsländern über Schwellenländer bis zu den Vereinigten Staaten und der Schweiz.

Das Gutachten erscheint heute in der Reihe "Forum Föderalismus 2005"“. Herausgeber sind neben der Bertelsmann Stiftung die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Stiftung Marktwirtschaft und die Friedrich-Naumann-Stiftung.
Quelle: Bertelsmann Stiftung

1. Hochschulreformen, z.b. Studiengebühren oder Bachelor & Master


31.08.05
Deutschland und Österreich vereinbaren die Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen
Catenhusen: "Moderne Berufsbildung schafft Chancen über Grenzen hinweg"

Deutschland und Österreich haben die Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse vereinbart. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Wolf-Michael Catenhusen und die österreichische Bundesbildungsministerin Elisabeth Gehrer unterzeichneten am Mittwoch in Wien eine entsprechende Erklärung. Damit werde Klarheit über das Niveau eines Berufsabschlusses geschaffen und Unternehmen wie Arbeitnehmern die Beschäftigung in beiden Nachbarländern erleichtert, sagte Catenhusen: "Die moderne Berufsbildung schafft Chancen über Grenzen hinweg."

Die deutsche Bundesregierung habe seit 1998 über 180 Berufe neu geschaffen und geordnet. Die festgestellte Vergleichbarkeit mit den Berufsabschlüssen in Österreich sei ein Zeichen für das gegenseitige Vertrauen in die Qualität der Ausbildung. "Die gemeinsame Erklärung mit Österreich ist ein wichtiges Signal für die duale Berufsausbildung in Europa," sagte Catenhusen. Zusammen mit einer entsprechenden Vereinbarung mit Frankreich aus dem vergangenen Jahr gebe es nun mit zwei Nachbarländern beste Voraussetzungen für die berufliche Mobilität.

Grundlage der Wiener Erklärung ist die langjährige enge Berufsbildungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich. Seit 1990 wurden in Einzelverfahren über 200 Berufsabschlüsse gleichgestellt. Mit der Feststellung einer grundsätzlichen Vergleichbarkeit ist die Einstufung von beruflichen Qualifikationen nun unbürokratisch möglich.
Quelle: BMBF
03.05.05
ZVS startet neues Auswahlverfahren
Mehr Auswahlrechte für die Universitäten / Neue Bewerbungstermine

Mit einer kompletten Umgestaltung der Auswahlregeln für die harten Numerusclausus- Fächern startet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund in das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2005/06. In den Studiengängen Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin können die Universitäten nun bei 60 Prozent der Studienplätze durch ein eigenes Auswahlverfahren das besondere Anforderungsprofil ihrer künftigen Studenten deutlich machen.

Da die Universitäten für ihren Teil des neuen Auswahlverfahrens Zeit brauchen, ändern sich bei der ZVS auch die Bewerbungsfristen: „Alt-Abiturienten“, die sich bereits zu einem früheren Semester hätten bewerben können, müssen ihren Antrag bis zum 31. Mai 2005 stellen. Für die „Neu-Abiturienten“ dieses Jahres bleibt es hingegen beim alten Bewerbungsschluss 15. Juli. Durch das Vorziehen des Bewerbungsschlusses erhalten die Hochschulen die Möglichkeit im August und September ihr eigenes Auswahlverfahren durchzuführen.
Die ZVS setzt mit den neuen Auswahlregeln einen von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Kompromiss um. In den ZVS-Fächern werden an jeder Hochschule 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben, so dass sich für jede Universität ein eigener Numerus clausus ergeben wird. Weitere 20 Prozent der Plätze werden auch weiterhin nach der Wartezeit vergeben und ermöglichen so auch Bewerbern mit durchschnittlichen Zeugnisnoten und entsprechendem Durchhaltewillen ein Studium in ihrem Wunschfach. Neu in diesem Umfang ist ein eigenes Auswahlverfahren der Hochschulen. Bei 60 Prozent der Plätze können die Universitäten nach eigenen Auswahlmaßstäben ihre künftigen Studenten ermitteln. Die Abiturnote wird aber auch in diesem Verfahren eine maßgebliche Rolle behalten. Andere Auswahlinstrumente, wie die stärkere Berücksichtigung von Einzelnoten, Studierfähigkeitstests, berufliche Qualifikationen oder Auswahlgespräche können aber die Abiturnote als Auswahlkriterium ergänzen.
Bereits im alten Auswahlverfahren hatten die Universitäten die Möglichkeit, bei 24 Prozent der Studienplätze eigenen Maßstäbe anzulegen. In rund 80 Prozent der Fälle haben die Fakultäten diese Möglichkeit bisher nicht genutzt und auch die Plätze in der Hochschulquote durch die ZVS nach Note vergeben lassen. Für das neue Auswahlverfahren haben die Universitäten zugesagt, die gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsmöglichkeiten intensiver zu nutzen. Allerdings sehen sich viele Hochschulen wegen der kurzen Vorbereitungszeit – das Hochschulrahmengesetz war erst im August 2004 verabschiedet worden, die entsprechenden Landesgesetzes sind erst zum Teil geändert und die Hochschulen haben ihre notwendigen Vorschriften noch nicht angepasst – zur Zeit noch nicht in der Lage, ein individuelles Auswahlverfahren durchzuführen. Im ersten Durchgang wollen daher 64 Prozent der Fakultäten die Plätze in der Hochschulquote weiterhin nur nach der Abiturnote vergeben.
Auch in dem neuen Auswahlverfahren wird die ZVS als zentrale Anlaufstelle der Studienplatzvergabe die Bewerbungen der angehenden Studenten entgegen nehmen und auch die Auswahlentscheidungen der Hochschulen koordinieren. So vergibt die ZVS zuerst die Studienplätze in der Abiturbestenquote und nach Wartezeit. Für das Hochschulverfahren können die Studieninteressenten maximal sechs Universitäten nennen. An diese werden sie von der ZVS weiter gemeldet. Wenn die Universitäten ihrerseits eine Rangfolge unter den Kandidaten aufgestellt haben, koordiniert die ZVS die Ergebnisse, indem sie die Zulassungslisten der einzelnen Universitäten miteinander abgleicht und den Bewerbern ihre Zulassungsmöglichkeiten mitteilt. Wer von mehreren Universitäten ein Zulassungsangebot erhält, kann nochmals zwischen diesen Angeboten wählen.
Mit dem neuen Zulassungsverfahren hat die ZVS ihre Online-Bewerbungsverfahren „AntOn“ weiter ausgebaut. Unter www.zvs.de werden die Bewerber interaktiv durch das Antragsformular geführt. Hilfetexte sorgen für die nötigen Erläuterungen, eine integrierte Fehleranalyse prüft gleichzeitig die Angaben und sorgt so für einen weitgehend fehlerfreie Antrag, der schließlich direkt in den Zentralrechner der ZVS gespeichert werden kann. Leider kann die ZVS noch nicht auf schriftliche Unterlagen verzichten. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular muss noch zusammen mit den anderen Unterlagen (unter anderem eine amtl. beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses) nach Dortmund geschickt werden. Mit der elektronischen Speicherung der Antragsdaten wird allerdings bereits die Bewerbungsfrist eingehalten.
Auch Bewerber, die sich bereits zum letzten Semester (erfolglos) um einen Studienplatz bemüht haben, können als Wiederbewerber den Online-Service der ZVS nutzen. Sie können sich wieder in ihren alten Datensatz einloggen und nach entsprechender Aktualisierung ihre Daten für eine erneute Bewerbung an die ZVS zurücksenden.
Quelle: ZVS
07.04.05
Immer mehr Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland
Catenhusen & Körner: "Spürbarer Rückenwind für die Bologna-Folgekonferenz in Bergen"

Deutschland ist auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum sehr weit vorangeschritten. Allerdings gibt es bis zum Zieljahr 2010 noch viel zu tun, um Bachelor- und Masterabschlüsse flächendeckend anbieten zu können. Das haben der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Wolf-Michael Catenhusen, und Hellmut Körner, Staatssekretär im Wissenschaftsministerium von Schleswig-Holstein, in Berlin übereinstimmend festgestellt. Catenhusen und Körner äusserten sich auf einem Symposium, zu dem das BMBF und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) gemeinsam eingeladen hatten. Das Symposium mit rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bot den wichtigsten Akteuren im Bologna-Reformprozess vor der internationalen Bologna-Konferenz am 19./20. Mai 2005 im norwegischen Bergen eine Plattform zum Meinungs- und Informationsaustausch. Auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Professor Dr. Peter Gaehtgens und Christine Scholz vom freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zogen gemeinsam eine positive Bilanz des bislang im Reformprozess Erreichten.

Catenhusen: "Immer mehr Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland stellen sich selbstbewußt dem internationalen Wettbewerb. Im Sommersemester 2005 werden an deutschen Hochschulen über 2.900 Bachelor- und Master-Studiengänge angeboten, das entspricht einer Steigerung auf über 26 Prozent am gesamten Studienangebot innerhalb weniger Jahre. Mit der weiteren Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird die für den Innovationsstandort Deutschland dringend notwendige weitere Internationalisierung der deutschen Hochschulen gefördert. Darüber hinaus bietet sich die große Chance, die Studienstruktur grundlegend zu reformieren." Besonders erfreulich sei, so Catenhusen weiter, dass bei Studierenden und Arbeitgebern die Akzeptanz der neuen Studiengänge deutlich gewachsen sei. Ein entsprechendes Fazit enthalte auch der Nationale Umsetzungsberichtes zur Umsetzung des Bolognaprozesses, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet hatte.

Staatssekretär Körner hob die, wie er sagte, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der wichtigen Bolognareform hervor: "Die große Resonanz auf das Symposium in Berlin ist ermutigend und zeigt, dass die Akteure in der deutschen Hochschullandschaft mit großem Engagement an der Umsetzung dieses wichtigen Reformprozesses beteiligt sind. Bund und Länder werden weiter an einem Strang ziehen, um den deutschen Hochschulraum noch attraktiver zu machen", so Körner. Der Staatssekretär warb für eine noch stärkere Akzeptanz der BA/MA-Strukturen bei allen Beteiligten sowie eine noch größere Transparenz beim Akkreditierungsverfahren und plädierte dafür, Akkreditierung und Evaluation funktional aufeinander abzustimmen.

Catenhusen und Körner erklärten gemeinsam: "Mit deutlichem Rückenwind gehen wir in die Bologna-Folgekonferenz in Bergen. Durch die Vertiefung des Reformprozesses, den wir dort erreichen wollen, wird die Attraktivität des deutschen und des europäischen Hochschulraumes weiter steigen. Allerdings dürfen wir nicht verkennen, dass andere europäische Staaten bei der Umsetzung weiter sind als Deutschland. Hier gilt es, die gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken und noch intensiver für den Bologna-Prozess zu werben."
Quelle: BMBF Presse
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